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Erneuter Rechtsbruch bei Autokältemitteln

Der Krimi geht weiter

Die Automobilindustrie hebelt gezielt eine seit Jahresbeginn geltende Richtlinie aus, mit der die EU die Klimaschädlichkeit von Autoklimaanlagen eindämmen will. Obwohl sie nach EU-Recht verpflichtet sind, alle neuen Modelle seit 2011 mit einem klimafreundlicheren Kältemittel zu befüllen, beantragten die Autohersteller bis heute europaweit ganze zwei Typzulassungen für neue Fahrzeugtypen mit 1234yf. Unter Missachtung der eindeutigen Rechtsvorschrift berufen sich die Autobauer auf angeblich in Vorjahren auf Vorrat genehmigte Typzulassungen. Mit diesem Trick sollen neue Fahrzeugtypen bis ins Jahr 2017 weiter mit dem bisherigen Klimakiller-Kältemittel R134a ausgeliefert werden. Dies geht aus Antworten des Kraftfahrbundesamtes (KBA) auf entsprechende Anfragen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hervor.

DUH; Telefon: 0171 3649170; E-Mail: resch@duh.de

Mehr darüber lesen Sie unter www.autokon.de/branche

18.11.2011


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