ESP-Pflicht für neue Automobile
Vom 1. November 2011 an müssen neue Pkw- und leichte Nutzfahrzeug-Modelle in der EU mit dem Schleuderschutz ESP (Elektronisches Stabilitäts-Programm) ausgestattet sein. ESP kann bis zu 80 % aller Schleuderunfälle verhindern. Nach dem Sicherheitsgurt ist es das wichtigste Sicherheitssystem im Auto. Die entsprechende EU-Regulierung gilt für alle Fahrzeuge, deren Typengenehmigung nach dem 1. November 2011 erteilt wird. Zum 31. Oktober 2014 folgt dann die grundsätzliche ESP-Pflicht für alle EU-Neufahrzeuge.
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